Pressemitteilung

Finanzielle Hilfen für Kultur-Spielstätten: Rettungsschirm mit Löchern

Erfolg der Grünen im Landtag

Drei Monate nach der Forderung der Grünen Landtagsfraktion und vier Monate nach Schließung aufgrund der Corona-Krise können Kultur-Spielstätten nun endlich finanzielle Hilfen beantragen. Dabei können nicht nur die Betriebskosten geltend gemacht werden, sondern auch ein fiktiver Unternehmer*innenlohn in Höhe des Existenzminimums und Personalkosten, z.B. aus Werk- und Honorarverträgen, sind förderfähig. „Damit entspricht das Förderprogramm den Grünen Forderungen und enthält wichtige Bausteine zur Rettung unserer vielfältigen Kulturlandschaft. Leider kommt diese Förderung für viele reichlich spät, noch dazu können die Mittel nicht rückwirkend beantragt werden“ erklärt Christian Zwanziger und nennt weitere Einschränkungen: „Die Mittel können nur von Spielstätten über 50 Sitzplätzen beantragt werden, und nur, wenn der Bedarf für die zweiten Jahreshälfte 2020 von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater bestätigt wird. Kleine Spielstätten, oder solche, die aus Kostengründen ihre Buchhaltung selbst erledigen, sind damit raus.“ Diese Einschränkungen erscheinen vollkommen willkürlich. In Erlangen-Stadt und im Landkreis Erlangen-Höchstadt liegen einige Bühnen ganz knapp über der Grenze – wer am Ende durchs Raster fällt, wird sich erst nach und nach zeigen, so Abgeordneter Zwanziger weiter.

Kritik an Zwei-Klassen-Kultur

Warum jeder Bereich der Kultur eigene Regeln für Finanzierung erhält, bleibt für die Landtags-Grünen ein Rätsel. „Dass Menschen, die von Kultur leben, erst jetzt und mit vier Monaten Komplettausfall Hilfe erhalten, ist einfach nicht nachvollziehbar. Für andere Bereiche, beispielsweise Laienmusikvereine, wurden rückwirkenden Lösungen gefunden, was ich begrüße“ so Christian Zwanziger weiter.

Trotz der strukturellen Schwächen sollte die Ausgestaltung des Hilfspakets für Spielstätten gut zu den Bedarfen der Szene passen. Ob indes die 30 Mio. Euro für alle Spielstätten in Bayern ausreichen, ist ungewiss. „Darum sollten Betroffene das Angebot zügig in Anspruch nehmen,“ rät Zwanziger.

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