Soloselbstständige gehören zu den großen Verlierer*innen in der Coronakrise. Viele von ihnen haben über Monate große Verluste erlitten oder konnten ihren Beruf gar nicht mehr ausüben. Die nun wieder verschärften Regeln zur Pandemie-Eindämmung entziehen erneut vielen Soloselbstständigen ihre Einnahme- und damit Lebensgrundlage.
Die Überbrückungshilfe des Bundes darf nur für Betriebsausgaben, also Sach- und Finanzkosten, nicht aber für den Lebensunterhalt verwendet werden. Soloselbstständigen bleiben damit nur Ersparnisse – häufig ihre Altersvorsorge – oder die Grundsicherung. Wir Grüne haben bereits mehrfach gefordert, dass auch Soloselbstständige in den Hilfsprogrammen berücksichtigt werden und die Möglichkeit bekommen, einen fiktiven Unternehmer*innenlohn geltend machen können.
Die Staatsregierung hat jetzt endlich erkannt, dass die Grundsicherung kein geeignetes Instrument ist, um die ausgefallenen Einnahmen infolge eines faktischen Berufsverbots auszugleichen und daher beschlossen, zumindest im Kulturbereich dem Vorbild Baden-Württembergs zu folgen und die Überbrückungshilfen des Bundes mit Landesmitteln aufzustocken. Soloselbstständige Künstler*innen bekommen nun endlich die Möglichkeit, einen fiktiven Unternehmer*innenlohn in Höhe von 1.180 Euro geltend zu machen.
Diese Unterstützung müssen auch die Soloselbstständigen und kleinen Personengesellschaften aus anderen Wirtschaftsbereichen bekommen. Denn auch im Tourismussektor, im Sport oder im pädagogischen Bereich hat die Pandemie zahlreichen Einzelunternehmer*innen jegliche Betriebsgrundlage entzogen. Ihnen muss der Freistaat dieselbe Unterstützung zukommen lassen wie den Künstler*innen.
Wir haben als grüne Fraktion daher einen Dringlichkeitsantrag gestellt ud fordern die Staatsregierung auf, endlich allen Soloselbstständigen gerecht zu werden und das vom Kabinett beschlossene „Soloselbstständigen-Programm für Künstlerinnen und Künstler zum Ersatz des Unternehmerlohns“ auf alle Branchen auszuweiten.
Verwandte Artikel
Rettet die Berge – Bergliebe statt Bausünde
Mit sogenannten Modernisierungsgesetzen will die Staatsregierung Bürokratie abbauen. Das Dritte Modernisierungsgesetz ist allerdings vor allem ein Angriff auf die Umwelt und die bayrischen Berge. Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus wollen CSU und Freie Wähler die Schwellenwerte für Umweltverträglichkeitsprüfungen anheben. m Laufe des Sommers wollen CSU und Freie Wähler ihr Gesetz durch den Landtag bringen, so dass ab Oktober 2025 die Skigebietsbetreiber*innen in den Alpen faktisch freie Hand haben. Die Zeit drängt also. Hilf auch du mit Druck auf die Staatsregierung aufzubauen und unterschreibe unsere Petition.
Weiterlesen »
Grüner Dringlichkeitsantrag: Staatsregierung muss Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD prüfen
Die Landtags-Grünen fordern die Staatsregierung mit einem Dringlichkeitsantrag im Plenum am Mittwoch, 21. Mai 2025, auf, die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD zu prüfen. Insbesondere geht es darum, ob mit den Ergebnissen des Gutachtens des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Weiterlesen »
Landtagsabgeordneter Zwanziger fordert besseren Schutz vor Waldbränden
Christian Zwanziger, fordert dringend mehr Tempo bei der Sicherung des Tennenloher Forsts. Der Waldbrand vom 30. April konnte glücklicherweise ohne Detonationen unter Kontrolle gebracht werden. Doch die Kampfmittelkontamination erschwert die Brandbekämpfung und den Einsatz unzähliger – oft ehrenamtlicher Einsatzkräfte – erheblich. Zwanziger mahnt, dass der glückliche Ausgang des Brandes ein „Warnschuss“ sei und drängt darauf, sich besser auf zukünftige Brände vorzubereiten, um größere Schäden zu verhindern.
Weiterlesen »