Schriftliche Anfrage

Mountainbiking – Angebot und Nutzungskonflikte

Radfahren erfreut sich steigender Beliebtheit – und die Corona-Pandemie verstärkt diesen Trend. Laut Angaben des Zweirad-Industrie-Verbandes (ZIV) wurden im ersten Halbjahr 2020 in Deutschland 3,2 Millionen Fahrräder und E-Bikes verkauft. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist das eine Steigerung um 9,2 Prozent. Auch die Bürger*innen im Freistaat streben zusehends nach einer klimaverträglichen Form des Pendelns, bewegen sich auf zwei Rädern an der frischen Luft oder ver­bringen angesichts von Reisebeschränkungen ihre freie Zeit zunehmend in den Nah­erholungsgebieten des Freistaates.

Doch während auf öffentlichen Straßen die Fort­bewegung auf dem Fahrrad angesichts des bekannten Rechtsrahmens größtenteils in geordneten Bahnen verläuft, klagen Umweltschützer*innen, Wald- und Grundbesitzer*innen und Erholungssuchende, die zu Fuß unterwegs sind, über Interessenkonflikte. Um diesen Konflikten vorzubeu­gen, bedarf es neben Achtsamkeit des einzelnen Erholungssuchenden auch geeigne­ter Maßnahmen und Angebote seitens der Politik.

Gemeinsam mit Fraktionskollegen habe ich mich bei der Staatsregierung erkundigt, wie es um den Mountainbike-Sport in Bayern steht, welche Anlagen und Trails Leistungs- und Freizeitsportler*innen zur Verfügung stehen und wie es um die Haftung im Falle eines Unfalls steht. Die Antwort auf unsere Schriftliche Anfrage zeigt, dass es insbesondere im Breitensport noch nicht viele Angebote speziell für Mountainbiker*innen gibt. Die Schaffung solcher Angebote ist jedoch wichtig, um eine sinnvolle Besucher*innenlenkung voranzutreiben und Nutzungskonflikte zu vermeiden. In Sachen Besucher*innenlenkung allgemein gibt es im Freistaat noch großen Nachholbedarf.

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