Eine nachhaltige Landesentwicklung kann nur mit starken Regionalen Planungsverbänden funktionieren. Als Träger der Regionalplanung koordinieren sie die räumliche Entwicklung einer Region und arbeiten die Regionalpläne aus, in denen beispielsweise auch Vorranggebiete für den Hochwasserschutz ausgewiesen werden. Ich habe nachgefragt, wie die einzelnen Regionalen Planungsverbände in Bayern ausgestattet sind.
Leider konnte mir die Staatsregierung hierzu kaum Auskunft geben. Die Antwort zeigt jedoch, dass lediglich in zwei Regionalen Planungsverbänden Planungsbeiräte bestehen. Die Regionalen Planungsverbände sind Zusammenschlüsse der Gemeinden und Landkreise einer Region. Mithilfe eines zusätzlichen Planungsbeirates können aber auch wichtige Organisationen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens, wie beispielsweise Jugendverbände, Handwerkskammern oder Naturschutzverbände, in die Regionalplanung mit einbezogen werden.
Verwandte Artikel
Geplanter Standort Wellnesshotel in Neuhaus/Adelsdorf: Staatsregierung bestätigt Verstoß gegen Landesregelung
Erlangen, 25.05.2025 – Die Staatsregierung bestätigt: Die aktuell geplante Ansiedlung eines Wellnesshotels westlich des Adelsdorfer Ortsteils Neuhaus verstößt gegen das Anbindegebot des Landesentwicklungsprogramms (LEP). Das geht aus der Antwort auf…
Weiterlesen »
Kommunen stärken statt schwächen!
Während die Staatsregierung angekündigt hat, kommunale Verpackungssteuern in Bayern künftig zu verbieten, möchte die Grüne Landtagsfraktion den Kommunen vor Ort endlich mehr Entscheidungsfreiheiten und Gestaltungsmöglichkeiten bieten. Die Grünen legen daher den „Gesetzentwurf zur Stärkung des Steuerfindungsrechts der Kommunen und zur Ermöglichung kommunaler Steuern im Tourismusbereich“ vor, der die Finanzen der Kommunen und ihr Recht, Einnahmen zu generieren, stärken will.
Weiterlesen »
Grüner Dringlichkeitsantrag: Staatsregierung muss Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD prüfen
Die Landtags-Grünen fordern die Staatsregierung mit einem Dringlichkeitsantrag im Plenum am Mittwoch, 21. Mai 2025, auf, die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD zu prüfen. Insbesondere geht es darum, ob mit den Ergebnissen des Gutachtens des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Weiterlesen »