Nachdem in Lonnerstadt neue Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen innerhalb eines Windvorranggebietes zunächst nicht genehmigt wurden, verkündete der Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Hubert Aiwanger eine Lösung gefunden zu haben und rechtliche Gründe beseitigt zu haben.
Ich habe nachgefragt, welche Regelungen auf Bundesebene nach Auffassung der Staatsregierung dem Bau von Freiflächen-PV-Anlagen entgegenstanden, wenn die vorrangige Nutzung des Gebietes sichergestellt ist. Die Antwort zeigt klar, dass es keine bundesrechtlichen Regelungen gab und gibt, die Photovoltaik-Anlagen in Windvorranggebieten ausschließen. Die Staatsregierung fürchtete lediglich, dass die Flächen nicht vollumfänglich anerkannt werden und Bayern damit seinen Flächenbeitragswert für die Windenergie an Land (nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz) nicht erfüllt. Entscheidend ist eine gute Planung, die die vorrangige Nutzung sicherstellt.
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