Landschaft im Alpenvorland

„Bayern verdient ein zukunftstaugliches Landesentwicklungsprogramm statt Flickschusterei“

Wirtschaftsausschuss berät am Donnerstag, 16.02.2023, über Entwurf der Söder-Regierung zum Landesentwicklungsprogramm (LEP) – 14 grüne Änderungsanträge

München (15.02.23/vlu) „Wir brauchen ein enkeltaugliches Landesentwicklungsprogramm, das unsere Lebensgrundlagen schützt und gleichwertige Lebensverhältnisse schafft“, sagt Christian Zwanziger, Sprecher für Landesentwicklung der Landtags-Grünen. „Doch die Söder-Regierung legt nur einen ambitionslosen Entwurf vor. Damit verspielt sie eine große Chance!“ Am Donnerstag, 16. Februar 2023, berät der Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags über den schwarz-orangenen Entwurf für eine Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP). Die Landtags-Grünen haben dazu 14 Änderungsanträge eingereicht.

„Wir Grüne zeigen mit unseren Anträgen, welche Weichen gestellt werden müssen und wie die Leitplanken für eine gute Entwicklung Bayerns aussehen“, macht Christian Zwanziger klar. „Der anhaltend hohe Flächenverbrauch ist das beste Beispiel dafür, dass die Söder-Regierung unsere natürlichen Lebensgrundlagen nicht schützt. Wir fordern eine verbindliche Reduzierung des Flächenverbrauchs auf 5 Hektar, besseren Schutz für unser kostbares Trinkwasser und einen klaren Plan für die Energie- und Mobilitätswende.“ Außerdem müsse das Zentrale-Orte-System überarbeitet werden, damit Bayern für Wirtschaft und Arbeitskräfte attraktiv bleibt.

In seiner jetzigen Form sei das LEP ungeeignet, um die Grundlagen für eine gute Zukunft in Bayern zu schaffen. „Wir brauchen ein Landesentwicklungsprogramm, das unsere Umwelt schützt, den sozialen Zusammenhalt stärkt und den Wirtschaftsstandort Bayern zukunftsfähig macht. Doch dafür ist der Entwurf der Söder-Regierung zu ambitionslos und unverbindlich“, so Christian Zwanziger: „Für mich führt kein Weg an einem Neustart vorbei. Bayern verdient ein zukunftstaugliches Landesentwicklungsprogramm, das gemeinsam mit Kommunen, Fachleuten und Zivilgesellschaft erarbeitet wird, statt Flickschusterei.“

Hintergrund zum Ablauf der Teilfortschreibung:

Am 22.11.2022 wurde der überarbeitete LEP-Entwurf im Ministerrat beschlossen. Am Donnerstag, 16.02.2023 berät der Wirtschaftsausschuss des Landtags über den Entwurf der Staatsregierung für die Teilfortschreibung des LEP und die von den Fraktionen eingereichten Änderungsanträge. Nach der morgigen Beratung im Wirtschaftsausschuss wird das LEP abschließend im Plenum beraten. Wann das der Fall sein wird, ist aktuell noch nicht bekannt. Die Federführung für die Teilfortschreibung des LEP liegt beim Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Landesentwicklung von Hubert Aiwanger.

Hintergrund zum Landesentwicklungsprogramm (LEP):

Aufgabe der Landes- und Regionalplanung ist es, Leitplanken für eine nachhaltige räumliche Entwicklung in Bayern zu formulieren. Das beinhaltet den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und eine gute Daseinsvorsorge für alle Menschen, unabhängig vom Wohnort. Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) ist das Herzstück der Landesplanung. Seit Jahren verliert das LEP in Bayern jedoch an Steuerungswirkung und besteht inzwischen fast ausschließlich aus unverbindlichen Grundsätzen.

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