Linda Bührle

Beteiligung der Öffentlichkeit zur Teilfortschreibung des LEP

Das Landesentwicklungsprogramm ist das wichtigste Instrument zur Steuerung der räumlichen Ordnung und Entwicklung Bayerns. In den letzten Jahren hat das Landesentwicklungsprogramm jedoch seine steuernde Wirkung verloren. Inzwischen besteht es fast ausschließlich aus unverbindlichen Grundsätzen. Der Entwurf zur Teilfortschreibung des LEPs bringt hier kaum Verbesserungen. Zu diesem Entwurf läuft aktuell das Beteiligungsverfahren einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit.

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Wohnbau und Flächensparen – Grüner 10 Punkte Plan

Das Ziel, die Flächenneuinanspruchnahme auf fünf Hektar pro Tag zu reduzieren, ist mit dem Ziel, ausreichend Wohnraum zu schaffen, vereinbar. Dafür muss der Vorrang auf Innenentwicklung, maßvolle Nachverdichtung – auch durch Einbezug der vertikalen Dimension – und flächensparendes Bauen in allen Städten und Gemeinden zur Routine und obersten Prämisse werden. Um dies zu erreichen, haben wir Grüne einen 10-Punkte-Plan entwickelt

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„Flächenfraß steigt auf 11,6 Hektar täglich an – brauchen Pflichtwert statt Richtwert“

Die Zahlen des Landesamts für Statistik sind besorgniserregend: Der Flächenverbrauch ist im Jahr 2020 nicht zurückgegangen, sondern sogar angestiegen: auf 11,6 Hektar pro Tag. Damit ist der aktuelle Verbrauch mehr als doppelt so hoch als die angestrebten fünf Hektar Fläche pro Tag.  „Beim Flächenverbrauch klaffen Anspruch und Wirklichkeit der Staatsregierung meilenweit auseinander“, so Christian Zwanziger.

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Auswirkungen negativer landesplanerischer Stellungnahmen auf Vorhaben in Bayern und Regionalbeauftragte

Wenn kein Raumordnungsverfahren durchgeführt wird, gibt die höhere Landesplanungsbehörde in Bauleit- und Zulassungsverfahren eine Stellungnahme ab. Darin soll geprüft werden, ob Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen. Ich habe die Staatsregierung gefragt, wie sie damit umgeht, wenn eine Planung trotz negativer landesplanerischer Stellungnahme genehmigt wird.

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Umsetzung des Anbindegebots in Bayern

Das Anbindegebot im Landesentwicklungsprogramm soll vor übermäßigem Flächenverbrauch und Zersiedelung schützen. Jedoch wurde das Gebot von CSU-Regierungen und CSU-geführten Staatsregierungen immer weiter aufgeweicht. Zusammen mit Ludwig Hartmann habe ich bei der Staatsregierung nachgefragt, wie es um die Umsetzung des Anbindegebots in Bayern steht.

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