Das Landesentwicklungsprogramm ist das wichtigste Instrument zur Steuerung der räumlichen Ordnung und Entwicklung Bayerns. In den letzten Jahren hat das Landesentwicklungsprogramm jedoch seine steuernde Wirkung verloren. Inzwischen besteht es fast ausschließlich aus unverbindlichen Grundsätzen. Der Entwurf zur Teilfortschreibung des LEPs bringt hier kaum Verbesserungen. Zu diesem Entwurf läuft aktuell das Beteiligungsverfahren einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit.
Linda Bührle
Das Ziel, die Flächenneuinanspruchnahme auf fünf Hektar pro Tag zu reduzieren, ist mit dem Ziel, ausreichend Wohnraum zu schaffen, vereinbar. Dafür muss der Vorrang auf Innenentwicklung, maßvolle Nachverdichtung – auch durch Einbezug der vertikalen Dimension – und flächensparendes Bauen in allen Städten und Gemeinden zur Routine und obersten Prämisse werden. Um dies zu erreichen, haben wir Grüne einen 10-Punkte-Plan entwickelt
Als Grundlage für die räumliche Entwicklung Bayerns hat das Landesentwicklungsprogramm (LEP) die Aufgabe, alle raumbedeutsamen Fachplanungen zu koordinieren. Für ein zukunftsfestes LEP müssen dabei zwei Aspekte besonders beachtet werden: die Generationengerechtigkeit und der Klimawandel.
Der Flächenverbrauch ist im Jahr 2020 nicht zurückgegangen, sondern sogar angestiegen. Auch in der Stadt Erlangen und im Landkreis Erlangen-Höchstadt wurden im Jahr 2020 weitere Hektar verbraucht. In der Stadt Erlangen hat die Siedlungs- und Verkehrsfläche um 12 Hektar zugenommen, im Landkreis Erlangen-Höchstadt um 45 Hektar.
Die Zahlen des Landesamts für Statistik sind besorgniserregend: Der Flächenverbrauch ist im Jahr 2020 nicht zurückgegangen, sondern sogar angestiegen: auf 11,6 Hektar pro Tag. Damit ist der aktuelle Verbrauch mehr als doppelt so hoch als die angestrebten fünf Hektar Fläche pro Tag. „Beim Flächenverbrauch klaffen Anspruch und Wirklichkeit der Staatsregierung meilenweit auseinander“, so Christian Zwanziger.
Wenn kein Raumordnungsverfahren durchgeführt wird, gibt die höhere Landesplanungsbehörde in Bauleit- und Zulassungsverfahren eine Stellungnahme ab. Darin soll geprüft werden, ob Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen. Ich habe die Staatsregierung gefragt, wie sie damit umgeht, wenn eine Planung trotz negativer landesplanerischer Stellungnahme genehmigt wird.
Das Anbindegebot im Landesentwicklungsprogramm soll vor übermäßigem Flächenverbrauch und Zersiedelung schützen. Jedoch wurde das Gebot von CSU-Regierungen und CSU-geführten Staatsregierungen immer weiter aufgeweicht. Zusammen mit Ludwig Hartmann habe ich bei der Staatsregierung nachgefragt, wie es um die Umsetzung des Anbindegebots in Bayern steht.
Als Ansiedlungsagentur des Freistaats Bayern betreibt „Invest in Bavaria“ Standortmarketing und betreut ansiedlungswillige Unternehmen. Gemeinsam mit meinem Kollegen Ludwig Hartmann habe ich bei der Staatsregierung nachgefragt, welche Regionen von ihrer Ansiedlungspolitik besonders profitieren und welche vernachlässigt werden.