Die Zahlen des Landesamts für Statistik sind besorgniserregend: Der Flächenverbrauch ist im Jahr 2020 nicht zurückgegangen, sondern sogar angestiegen: auf 11,6 Hektar pro Tag. Damit ist der aktuelle Verbrauch mehr als doppelt so hoch als die angestrebten fünf Hektar Fläche pro Tag. „Beim Flächenverbrauch klaffen Anspruch und Wirklichkeit der Staatsregierung meilenweit auseinander“, so Christian Zwanziger.
Landesentwicklung
Wenn kein Raumordnungsverfahren durchgeführt wird, gibt die höhere Landesplanungsbehörde in Bauleit- und Zulassungsverfahren eine Stellungnahme ab. Darin soll geprüft werden, ob Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen. Ich habe die Staatsregierung gefragt, wie sie damit umgeht, wenn eine Planung trotz negativer landesplanerischer Stellungnahme genehmigt wird.
Das Anbindegebot im Landesentwicklungsprogramm soll vor übermäßigem Flächenverbrauch und Zersiedelung schützen. Jedoch wurde das Gebot von CSU-Regierungen und CSU-geführten Staatsregierungen immer weiter aufgeweicht. Zusammen mit Ludwig Hartmann habe ich bei der Staatsregierung nachgefragt, wie es um die Umsetzung des Anbindegebots in Bayern steht.
Als Ansiedlungsagentur des Freistaats Bayern betreibt „Invest in Bavaria“ Standortmarketing und betreut ansiedlungswillige Unternehmen. Gemeinsam mit meinem Kollegen Ludwig Hartmann habe ich bei der Staatsregierung nachgefragt, welche Regionen von ihrer Ansiedlungspolitik besonders profitieren und welche vernachlässigt werden.
Eine nachhaltige Landesentwicklung kann nur mit starken Regionalen Planungsverbänden funktionieren. Leider konnte mir die Staatsregierung keine Auskunft darüber geben, wie die einzelnen Verbände in Bayern ausgestattet sind.
Ludwig Hartmann und Christian Zwanziger äußern sich zum 6-Punkte-Papier zur Landesentwicklung, das heute von einem breiten Bündnis quer durch die Verbändelandschaft vorgestellt worden ist. Wir Landtags-Grüne wollen die Landesplanung für das 21. Jahrhundert fit machen. Denn sie ist mehr als ein bloßer Verwaltungsakt – hier geht es um das Leben unserer Kinder und Kindeskinder.
Im Mai hat der Bundestag der Verlängerung des § 13b BauGB zugestimmt. Die bayerische Staatsregierung hat sich mehrfach für eine Verlängerung ausgesprochen. Wie die Antwort auf meine Anfrage zum § 13b BauGB nun zeigt, tat sie dies, ohne die bisherige Anwendungspraxis des Paragrafen in Bayern vorher evaluiert zu haben.
Der Abbau von Sand und Kies im Außenbereich ist in Bayern privilegiert und nur sehr wenigen Beschränkungen ausgesetzt. Dies hat in den vergangenen Jahren an vielen Orten in Bayern dazu geführt, dass der Abbau von Kies stark vorangetrieben wurde und Kiesgruben relativ ungeordnet an vielen Stellen entstanden sind. Der Rohstoffabbau muss räumlich besser gesteuert werden.