
06.04.2025 –
Die Einführung der verpflichtenden Sprachtests 1,5 Jahre vor der Einschulung hat in der Praxis zu erheblichen Herausforderungen geführt. Laut der Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage
von Christian Zwanziger, MdL und Mitglied im Bildungsausschuss für die Grüne Fraktion, wurden zur Durchführung der Sprachtests 683 Anrechnungsstunden für Beratungslehrkräfte und 717 für Schulleitungen verteilt. Allein mit diesen Stunden würden heruntergebrochen 132 Beratungslehrkräfte in der siebenwöchigen Testphase nichts anderes machen als Sprachtests durchführen[1].
In der Praxis zeigt sich zudem, dass diese zur Verfügung stehenden Anrechnungsstunden für Beratungslehrkräfte nicht ausreichen. Vielerorts müssen laut Berichterstattungen zusätzlich Schulpsycholog*innen aushelfen. Diese Fachkräfte sind jedoch unverzichtbar für die Gesundheit der Kinder in Bayern. Während Kitas zwar Kinder von der Testung in der Schule befreien können, wenn kein erheblicher Sprachförderbedarf besteht, müssen Kinder in der Schule getestet werden, auch wenn die Kita bereits einen Förderbedarf sieht. Für Zwanziger ist es schwer nachvollziehbar, warum den Kitas nicht zugetraut wird, ebenso festzustellen, wenn ein Kind Sprachförderung braucht: „Anstatt sich ehrlich zu machen und endlich dafür zu sorgen, dass Sprachförderung stattfindet, lenkt Ministerpräsident Söder von seinen eigenen Versäumnissen ab. Und dabei legt er nebenbei die Arbeit von Beratungslehrkräften und Schulpsychologinnen lahm. Das ist fatal“.
[1] Die Regelpflichtstundenzahl der Lehrkräfte der Grundschulen beträgt 28 Wochenstunde bei 38 Schulwochen, d.h. 683 Anrechnungsstunden entsprechen 25.954 Lehrerarbeitsstunden pro Jahr und eine Vollzeitlehrkraft hat 1064 Lehrerarbeitsstunden pro Jahr. Die Sprachtests finden an maximal 35 Tagen (7 Schulwochen) statt.
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