16.10.2024 –
Bisher müssen in Bayern alle Schausteller*innen für jedes einzelne Volksfest eine Schankerlaubnis bei der zuständigen Kommunen beantragen und Gebühren zahlen, wenn sie Alkohol ausschenken wollen – auch wenn sie eine Reisegewerbekarte besitzen. Seit 2008 haben mehrere Bundesländer Gaststättengesetze erlassen, mit denen diese sogenannte Gestattungserfordernis zusätzlich zur Reisegewerbekarte wegfällt. Die Erfahrungen mit diesen Gesetzen zeigen, dass die Aufhebung der Gestattungserfordernisses nicht dazu geführt hat, dass sich beim Alkoholausschank im Reisegewerbe besondere Gefahrenlagen realisiert haben oder Missstände in diesem Bereich aufgetreten sind. Auch das Land Nordrhein-Westfalen hat im April dieses Jahres daher diese zusätzliche erforderliche Schankerlaubnis abgeschafft.
Wir fordern daher, dass dieser bürokratische Aufwand beendet wird. Schaustellerinnen und Schausteller, die eine Reisegewerbekarte für den Verkauf von Alkohol besitzen, sollen nicht mehr in jeder Kommune eine zusätzliche Schankerlaubnis beantragen und Gebühren entrichten müssen. Die Zuverlässigkeit der Person wird bereits bei Erwerb der Reisegewerbekarte überprüft, eine erneute Prüfung in jeder Kommune stellt eine bürokratische Mehrfach-Belastung dar, die es nicht braucht.
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