Christian Zwanziger

Mitglied des Bayerischen Landtags

Pressemitteilung

Mehr Demokratie vor Ort – Grüne wollen Bayerns Kommunalpolitik familienfreundlicher machen

16.10.25 –

Eine familienfreundlichere Kommunalpolitik und starke politische Teilhabe in den bayerischen Kommunen, das ist der Kern eines Gesetzentwurfs, den die Grüne Landtagsfraktion heute in der Plenarsitzung des Landtags einbringt. Ein zentraler Punkt ist die bundesweit erste Vertretungsregelung für Gemeinderatsmitglieder nach österreichischem Vorbild. Außerdem schlagen die Grünen unter anderem mehr digitale Ratsarbeit, ein Recht auf Jugendbeteiligung, die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre und ein passives Wahlrecht für EU-Bürger*innen vor.

Christian Zwanziger, Grüner Abgeordneter für Erlangen und Erlangen-Höchstadt, betont: „Eine Reform des kommunalen Wahlrechts ist überfällig! Die aktuelle Situation, in der nur 24 Prozent der kommunalpolitischen Mandatstragenden Frauen sind und in der junge Menschen eher unterrepräsentiert sind, zeigt deutlich: Für ein Ehrenamt in diesem Umfang und Bedeutung braucht man unter den aktuellen Bedingungen erhebliche zeitliche und finanzielle Ressourcen. Mit unserem Reformpaket schaffen wir die Grundlage für eine diverse und repräsentative Kommunalpolitik, die tatsächlich die Lebenswirklichkeit aller Bürger*innen widerspiegelt."

Die zentralen Inhalte des Gesetzentwurfs:

  • Vertretungsregelung für kommunale Mandatsträger*innen: Ratsmitglieder sollen sich bei längeren Verhinderungen – z. B. wegen Familienzeit, Pflege oder beruflicher Gründe – vorübergehend vertreten lassen können.
  • Mehr digitale Ratsarbeit: Hybride Sitzungen sollen leichter und rein digitale Sitzungen kommunaler Gremien sollen überhaupt ermöglicht werden.
  • Recht auf Jugendbeteiligung: Junge Menschen müssen künftig verbindlich einbezogen werden, wenn Entscheidungen sie betreffen.
  • Kommunalwahlrecht modernisieren: Wahlalter 16, EU-Bürger*innen wählbar als Bürgermeister*in, barrierefreie und mehrsprachige Wahlunterlagen.
  • Stärkung des kommunalen Ehrenamts: Mehr Hauptamtlichkeit bei Bürgermeisterinnen (schon ab 2.000 Einwohner*innen),längere Schutzfristen für ehrenamtliche Amtsinhaberinnen bei vorübergehender Verhinderung ihrer Amtsausübung (z.B. nach Geburt eines Kindes), verbindliche Freistellungsrechte für Rät*innen gegenüber Arbeitgeber*innen.

„Wenn das persönliche finanzielle Polster über den Bürgermeisterposten entscheidet, und das Stadtratsmandat abhängig ist vom guten Willen von Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, dann höhlt das unsere Demokratie aus. Daher ist der Grüne Gesetzentwurf so wichtig. Wir ebnen Menschen jeden Alters und Geschlechts den Weg in die kommunalen Ämter, denn Demokratie lebt von aktiver Teilhabe aller Menschen – gerade auf der kommunalen Ebene,“ ist Zwanziger überzeugt.

Die erste Lesung des Gesetzentwurfs findet am Donnerstag, den 16. Oktober 2025, im Bayerischen Landtag statt. Die Grünen-Fraktion erwartet eine konstruktive Debatte und hofft auf breite Unterstützung für ihr Reformvorhaben.

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