13.03.2019 –
Welche bindenden Vorgaben gibt es zum Umgang mit dem Eigentum von abgeschobenen Flüchtlingen? Gab es bisher Beschwerden, Verbesserungswünsche oder Ähnliches dazu von Asylsuchenden, Helferkreisen oder anderen Stellen? Wie stellt die Staatsregierung außerdem sicher, dass die Geflüchteten selbst nachvollziehbar von diesen Vorgaben Kenntnis erhalten, um sich entsprechend auf sie vorbereiten zu können?
Die Antwort der Staatsregierung auf diese Fragen zum Umgang mit Geflüchteten findet ihr hier.
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In der Woche vom 25. bis 29. August ist das Büro Montag und Mittwoch erst ab 9 Uhr geöffnet (bis 13:30 Uhr). Dienstag und Donenrstag ist das Büro regulär von 8:30-13:30 Uhr geöffnet. Am Freitag, den 29.08. ist von 10 bis 11 Uhr Sprechstunde.
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