Für sämtliche Veranstaltungen von Landtagsabgeordnetem Christian Zwanziger oder seinem Abgeordnetenbüro gilt der folgende Einlassvorbehalt:
„Christian Zwanziger, MdL, behält sich gem. § 6 VersG / Art. 10 BayVersG vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtenden Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.“
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