Für sämtliche Veranstaltungen von Landtagsabgeordnetem Christian Zwanziger oder seinem Abgeordnetenbüro gilt der folgende Einlassvorbehalt:
„Christian Zwanziger, MdL, behält sich gem. § 6 VersG / Art. 10 BayVersG vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtenden Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.“
Laut nationalem Bildungsbericht 2026 gehört Bayern im bundesweiten Vergleich zu den Ländern mit…
Nach der ersten Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes ist klar: Dieser Gesetzentwurf aus dem Hause Reiche ist klimaschädlich, sozial [...]
Was die Bundesregierung unter dem Deckmantel einer „Pflegereform" vorlegt, verdient diese Bezeichnung kaum. Statt strukturelle Probleme [...]
Tausend Menschen. Acht Bühnen. Eine Frage: Wie machen wir Politik, die wieder Hoffnung weckt? IM/PULS 2026 war keine Konferenz - sondern ein [...]