26.03.2025 –
Ab 2026 wird schrittweise der Ganztagsanspruch eingeführt. Dabei ist aber entscheidend, dass der kommende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nicht nur irgendwie umgesetzt wird – sondern mit Qualität. Hochwertige Ganztagsangebote ermöglichen gezielte individuelle Förderung und schaffen echte Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder, unabhängig von ihrer sozialen oder wirtschaftlichen Ausgangslage. Die Umsetzung eines guten Angebotes beansprucht jedoch einen hohen Einsatz der Schulleitungen vor Ort.
Die Anforderungen an Schulleitungen sind in den letzten Jahren allerdings stetig gewachsen – viele Schulleiterinnen und Schulleiter in Bayern stoßen dadurch längst an ihre Belastungsgrenze. Besonders an Grund- und Förderschulen ist es kaum noch möglich, den vielfältigen Aufgaben als Schulleitung gerecht zu werden und gleichzeitig auch noch als Lehrkraft für die Kinder da zu sein. Dabei ist die Leitung einer Schule eine anspruchsvolle, komplexe und sehr zeitintensive Aufgabe.
Um den Rechtsanspruch auf Ganztag nicht nur sicherzustellen, sondern auch qualitativ hochwertig umzusetzen, fordere ich daher gemeinsam mit meiner Fraktion eine Anpassung der Leitungszeit für Schulleitungen. Der zeitliche Aufwand für die Bereitstellung von Ganztagsangeboten muss entsprechende honoriert werden. Besonders der gebundene Ganztag und das Modell des Kooperativen Ganztags bieten allen Kindern die Möglichkeit einer optimalen Förderung. Für gebundene und für kooperative Ganztagsangebote sollen Schulleitungen daher zwei zusätzliche Anrechnungsstunden erhalten.
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