31.03.2022 –
Jede*r kennt sie: Die Kurtaxe, die beim Check-In in das Hotel oder in die Ferienwohnung zusätzlich fällig wird. Nun diskutieren immer mehr bayerische Gemeinden (z.B.: Kochel am See, Oberstaufen) die Möglichkeit, auch von Tagesausflügler*innen einen Kurbeitrag zu verlangen. Ziel: den Tagesgästeansturm lenken und finanzielle Mittel sichern, mit denen die Qualität des Tourismus vor Ort auch in Zukunft erhalten werden kann. Doch wo immer diese Maßnahme umgesetzt werden soll, gibt es Kritik.
Bereits im Dezember 2020 kündigte die Staatsregierung in der SZ an, die Rechtskonformität einer solchen Tagespauschale überprüfen zu wollen. Doch wie aus einem Bericht in der SZ von Februar 2022 deutlich hervorgeht: Die Kommunen stehen heute noch vor den gleichen Unklarheiten. Unübersichtlich ist die Situation auch für Tagesausflügler*innen: Welche Gemeinden verlangen eine Kurtaxe für Tagesgäste, wo und wie muss sie entrichtet werden?
Mit einer Anfrage zum Plenum wollte ich für mehr Transparenz sorgen und gleichzeitig an die Verantwortung der Staatsregierung erinnern, klare und einheitliche Regelungen für Kommunen bei der Ausgestaltung solcher Maßnahmen zu schaffen und etwaige Unklarheiten aus dem Weg zu räumen. Außerdem wollte ich wissen, ob auch nicht prädikatisierte Tourismusorte eine Möglichkeit haben, Tagesgäste mit einer Pauschale an der Finanzierung der Tourismus-Infrastruktur zu beteiligen.
Aus der Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integrationgeht jedoch hervor, dass die Staatsregierung das Thema und die Debatten in den Kommunen offenbar für nicht dringlich hält: Weder kann sie benennen, welche Kommunen aktuell den genannten Kurbeitrag erheben, noch wurde die angekündigte Überprüfung der Rechtskonformität durchgeführt.
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