03.02.22 –
„Gleichwertige Lebens- und Arbeitsverhältnisse in ganz Bayern, in Stadt und Land“ sind als Staatsziel in der Bayerischen Verfassung verankert. Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist es von zentraler Bedeutung, dass alle Menschen eine faire Chance auf Teilhabe an der Gesellschaft haben. Die Enquete-Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern“ hat in ihrem Abschlussbericht dafür auch das Konzept einer räumlichen Gerechtigkeit eingeführt.
Um dieses Grundlagenkonzept der räumlichen Gerechtigkeit weiter ausbauen zu können muss jedoch mehr in die Forschung zu Gleichwertigen Lebensverhältnissen investiert werden. Wir fordern daher für den Haushalt 2022 500 Tausend Euro als Anstoß für mehr Forschungsarbeit in diesem Bereich zur Verfügung zu stellen. Auf Basis von Forschungsergebnissen kann die Landesentwicklungspolitik neu ausgerichtet werden, um den verfassungsmäßigen Grundsatz der gleichwertigen Lebensverhältnisse zielgerichteter zu erreichen.
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