
16.10.26 –
Die geplante Ansiedlung eines Wellnesshotels westlich des Adelsdorfer Ortsteils Neuhaus verstößt gegen das Anbindegebot des Landesentwicklungsprogramms (LEP). Das Anbindegebot ist ein zentrales Instrument und ein verbindliches Ziel der Landesplanung. Es verhindert, dass neue Bebauung auf der grünen Wiese entstehen. Bis auf wenige Ausnahmen muss ein Bauvorhaben an Siedlungsflächen „anschließen“.
Zunächst versuchte die Gemeinde, das Vorhaben über ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren zu ermöglichen. Dieses Verfahren wurde inzwischen ruhend gestellt. Stattdessen hat die Gemeinde einen Antrag nach dem Bayerischen Modellregionengesetz (BayMoG) gestellt. Ziel des Gesetzes ist es, in ausgewählten Modellregionen neue Ansätze zum Bürokratieabbau zu erproben und diese bei Erfolg bayernweit umzusetzen.
Sollte die Staatsregierung dem Antrag zustimmen, besteht aus meiner Sicht die Gefahr, dass damit ein Präzedenzfall für eine Aufweichung des Anbindegebots geschaffen wird. In der Antwort auf meine aktuelle Anfrage verweist die Staatsregierung lediglich auf das noch laufende Verfahren. Wie über den Antrag letztlich entschieden wird, bleibt daher abzuwarten.
Naturschutzrechtliche Vorgaben bleiben vom BayMoG allerdings unberührt, da sie auf Bundes- und EU-Recht beruhen. Eine Genehmigung des Antrags für eine Ausnahme vom Anbindegebot im Rahmen des Modellregionengesetztes wäre daher auch nicht gleichbedeutend mit einer Genehmigung des Bauvorhabens.
Ich habe bei der Staatsregierung nachgefragt, ob bei der bisherigen Prüfung der Pläne für eine DK…
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