08.11.22 –
Nachdem in Lonnerstadt neue Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen innerhalb eines Windvorranggebietes zunächst nicht genehmigt wurden, verkündete der Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Hubert Aiwanger eine Lösung gefunden zu haben und rechtliche Gründe beseitigt zu haben.
Ich habe nachgefragt, welche Regelungen auf Bundesebene nach Auffassung der Staatsregierung dem Bau von Freiflächen-PV-Anlagen entgegenstanden, wenn die vorrangige Nutzung des Gebietes sichergestellt ist. Die Antwortzeigt klar, dass es keine bundesrechtlichen Regelungen gab und gibt, die Photovoltaik-Anlagen in Windvorranggebieten ausschließen. Die Staatsregierung fürchtete lediglich, dass die Flächen nicht vollumfänglich anerkannt werden und Bayern damit seinen Flächenbeitragswert für die Windenergie an Land (nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz) nicht erfüllt. Entscheidend ist eine gute Planung, die die vorrangige Nutzung sicherstellt.
Lesung und Diskussion mit Toni Schuberl, MdL
Viele unterschätzen, wie rechtsradikal die AfD in Bayern ist. Die Abgeordneten der Grünen…
Mit den Maßnahmen des Entlastungspakets hat die Bundesregierung tief in der Mottenkiste gewühlt. Keine davon hilft der Bürger*innen [...]
Wir befinden uns mitten im größten Angriff auf Klimaschutz und Ökologie, den jemals eine deutsche Bundesregierung gestartet hat. Die Koalition [...]
Vom 29. Bis 30. Mai kommen wir zum IM/PULS – Forum für Zukunft im smartvillage Berlin zusammen. Gemeinsam wollen wir die zentralen Fragen [...]