Erlangen, 25.05.2025 – Die Staatsregierung bestätigt: Die aktuell geplante Ansiedlung eines Wellnesshotels westlich des Adelsdorfer Ortsteils Neuhaus verstößt gegen das Anbindegebot des Landesentwicklungsprogramms (LEP). Das geht aus der Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Erlanger Landtagsabgeordneten Christian Zwanziger hervor.
„Damit ist klar: Die derzeitige Planung ist nicht genehmigungsfähig – und zwar völlig unabhängig vom Ausgang des anstehenden Ratsbegehrens“, betont Zwanziger. „An diesem Standort widerspricht das Projekt grundlegenden Vorgaben der Raumordnung.“
Die Antwort der Staatsregierung stellt klar, ein materiell-rechtlicher Verstoß – etwa gegen raumordnerische oder naturschutzrechtliche Vorgaben – muss zur Versagung der Genehmigung führen. Die oberste Landesplanungsbehörde im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie stellt unmissverständlich fest, dass die geplante Änderung des Flächennutzungsplans nicht mit dem Anbindegebot vereinbar ist und damit einem Ziel der der Raumordnung widerspricht. Die im Landesentwicklungsprogramm vorgesehenen Ausnahmen seien im konkreten Fall nicht einschlägig.
Der geplante Hotelstandort liegt in unmittelbarer Nähe zum überregional bedeutenden Naturschutzgebiet „Feuchtwiesen Ziegenanger“. Eine Natura-2000 Verträglichkeitsprüfung steht noch aus.
„Ich befürchte ein Ratsbegehren zu einer Planung, bei der absehbar war, dass sie nicht genehmigt werden kann, muss bei den engagierten Menschen vor Ort Frust erzeugen“ so Zwanziger. „Damit wurden Erwartungen geweckt, die enttäuscht werden müssen.” Zwanziger hofft, dass endlich wieder ernsthaft über realistische Alternativstandorte nachgedacht wird.
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