03.05.2022 –
Radfahren und damit verbunden auch der Mountainbikesport erfreuen sich steigender Beliebtheit. Während auf öffentlichen Straßen die Fortbewegung auf dem Fahrrad angesichts des bekannten Rechtsrahmens größtenteils in geordneten Bahnen verläuft, klagen Umweltschützer*innen, Grundbesitzer*innen und Erholungssuchende, die zu Fuß unterwegs sind, über Interessenskonflikte in Natur- und Erholungsgebieten.
Grundsätzlich garantiert die Bayerische Verfassung allen Bürger*innen den freien Zutritt zur Natur. Das Bayerische Naturschutzgesetz spezifiziert, dass sportliche Betätigung in der Natur auf geeigneten Wegen erlaubt ist. Doch die Debatte, welche Wege als geeignet gelten, lösen vor allem beim Thema Mountainbiken hitzige Diskussionen aus. Präzisierungen und damit Leitlinien, welche Wege als geeignet gelten und welche nicht, liefert die am 16.12.2020 vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz veröffentlichte Vollzugsbekanntmachung.
Gemeinsam mit meinem Kollegen Maximilian Deisenhofer habe ich eine Schriftliche Anfrage gestellt, in der wir die Staatsregierung dazu befragen, inwiefern Prozess der Neufassung der Vollzugshinweise partizipativ gestaltet wurde und welche Ergebnisse die Neufassung brachte. Außerdem befragten wir die Staatsregierung zur Förderung der Infrastruktur für Mountainbiker*innen und zum Projekt „Bergsport Mountainbike – nachhaltig in die Zukunft“.
Uns ist es ein zentrales Anliegen, Rahmenbedingungen für ein naturverträgliches Angebot für den Breitensport Mountainbiken zu schaffen. Wenn Interessenskonflikte drohen, muss die Politik handeln, um die Natur zu schützen und allen ein ungetrübtes Freizeitvergnügen zu ermöglichen. Dazu braucht es klare Regeln, gute Kommunikation und ein passendes Angebot für verschiedene Zielgruppen.
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