22.10.20 –
Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, hat die Bayerische Staatsregierung erneut Maßnahmen ergriffen und unter anderem eine Sperrstunde für die Gastronomie eingeführt. Je nach Inzidenzwert ist diese bayerische Sperrstunde früher als die bundesweite. Ich habe die Staatsregierung gefragt, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage diese Entscheidung beruht und wer in die Entscheidungsfindung eingebunden war.
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege beruft sich in seiner Antwort auf die Auswirkungen von Alkoholkonsum und auf verschiedene Fälle von Infizierten, die sich in gastronomischen Betrieben aufgehalten haben und entsprechend dort Kontaktpersonen hatten. Unklar ist dabei jedoch, wie viele dieser Kontaktpersonen ebenfalls positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Zur Frage, welche weiteren Ministerien, Verbände oder andere gesellschaftliche Akteur*innen in die Entscheidungsfindung eingebunden waren, äußert sich das Ministerium nicht.
Kategorie
Landtagsabgeordneter Christian Zwanziger fordert die Staatsregierung auf ihr eigenes Ziel ernst zu…
Unter dem Motto „Engagement leben und Bündnis entwickeln“ fand vom 12. bis 14. September der ELBE Ostkongress in der Lutherstadt Wittenberg in [...]
Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesministerin Katherina Reiche haben seit der Vorstellung des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD [...]
Schwarz-Rot hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) vorgelegt. Der Entwurf sieht eine Ausweitung der [...]