
31.07.2024 –
Ministerpräsident Söder hat unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung die Gestaltungsmöglichkeiten von kommunalen Mandatsträger*innen ins Visier genommen. Unter anderem plant er, kommunale Freiflächengestaltungssatzungen zu verbieten.
Erlangen war Anfang 2020 nach München die erste bayerische Kommune, die sich eine eigene kommunale Freiflächengestaltungssatzung gegeben hat. Diese Satzung dient der Sicherstellung und Förderung einer angemessenen Durchgrünung der gesamten Stadt. Sie bietet vor allem Anlass für eine bewusste Auseinandersetzung der Bauwilligen und deren Planer*innen mit dem Thema. Allein dadurch kommt es zu deutlichen Qualitätsverbesserungen bei der Freiflächengestaltung und der Artenvielfalt vor Ort. Der Einfluss der Grundstücksbepflanzung auf das Mikroklima in einer Gemeinde ist groß: Verdunstungskühle reduziert die Aufheizung in der Stadt, positive Effekte auf die biologische Vielfalt sind spürbar. Die Photosynthese senkt die CO2-Bilanz, und die Pflanzen binden Feinstaub. Etliche bayerische Kommunen sind diesem positiven Beispiel bereits gefolgt. Auch Großenseebach hat eine solche Satzung beschlossen, in Forchheim steht der positive Beschluss kurz bevor.
Diese Beschneidung der kommunalen Gestaltungshoheit will ich nicht hinnehmen und habe mich daher in einem Offenen Brief an Ministerpräsident Söder gewandt. Ich fordere ihn auf, die Pläne für ein solches Verbot fallen zu lassen.
Update vom 10.12.2024: Zweite Lesung des 1. und 2. Modernisierungsgesetzes im Plenum
Heute wurden die beiden „Modernisierungsgesetze“ und damit auch das Verbot der Freiflächengestaltungssatzungen für Kommunen im Landtag mit der CSU-FW-Mehrheit beschlossen. Zwar haben die Regierungsfraktionen einige andere sinnvolle Aspekte von Verbände aufgegriffen, aber eben auch unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus die Gestaltungshoheit der Kommunen beschnitten. So ist es nun nicht mehr möglich, intelligenten Hitzeschutz und artenfreundliche Ortsgestaltung durch kommunale Freiflächengestaltungssatzungen umzusetzen. Ein Rückschritt gerade auch für Erlangen mit seiner erfolgreichen Gestaltungssatzung! Aber auch im Baurecht sind Fehlentwicklungen in den neuen Gesetzen zementiert.
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