27.09.2022 –
Bis zum 19. September lief das ergänzende Beteiligungsverfahren zu den Änderungen im Entwurf des Landesentwicklungsprogrammes. Ich habe daher bei der Staatsregierung nachgefragt, welche Verbände, Unternehmen und sonstige Akteurinnen und Akteure im Rahmen des erneuten Beteiligungsverfahren zum LEP Stellung genommen haben. Nachdem bereits bei der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung über 700 Stellungnahmen eingegangen sind, haben sind im zweiten Beteiligungsverfahren nochmal über 300 Akteur*innen beteiligt.
Dies zeigt, dass sich zahlreiche Verbände, Kommunen und andere Akteur*innen weiterhin Veränderungen im LEP wünschen. Viele Kritikpunkte aus den Stellungnahmen blieben schließlich bei der Überarbeitung unberücksichtigt – ergänzt wurden vor allem Vorgaben, die sich aus dem „Wind-an-Land-Gesetz“ des Bundes ergeben haben. Eingefügt wurde aber auch hier nur das Mindestes. Flächenvorgaben für Photovoltaikanlagen sind beispielsweise auch im überarbeiten Entwurf nicht zu finden. Zentrale Kritikpunkte aus den Stellungnahmen wie eine vollständige Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes, eine Überarbeitung des Zentralen-Orte-Konzeptes oder verbindliche Vorgaben zum Flächensparen wurden nicht aufgenommen.
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