Umsetzung des Anbindegebots in Bayern

Das Anbindegebot im Landesentwicklungsprogramm soll vor übermäßigem Flächenverbrauch und Zersiedelung schützen, kurze Wege fördern und die Entwicklung von Ortszentren nachhaltig vorantreiben. Nachdem das Anbindegebot jedoch seit Jahren von der CSU-Regierung und CSU-geführten Staatsregierung immer weiter aufgeweicht wurde und inzwischen neun Ausnahmen zu dem verbindlichen Ziel der Raumordnung bestehen, genügt bereits etwa eine Autobahnanschlussstelle, um auf der Grünen Wiese ein Gewerbegebiet zu bauen.

Gemeinsam mit Ludwig Hartmann habe ich bei der Staatsregierung nachgefragt, wie es um die Umsetzung des Anbindegebot in Bayern steht. Die Antwort zeigt, dass die zweite Ausnahme, laut der Gewerbegebiete auf der grünen Wiese zulässig sind, wenn sie an einer Autobahnanschlussstelle, einer ähnlich ausgebauten Straße oder einem Gleisanschluss liegen, zu einer Zersiedelung der Landschaft führt. Seit Einführung dieser Ausnahme im Jahr 2018 wurden sieben solcher Planung, die insgesamt etwa 60 Hektar umfassen, landesplanerisch positiv bewertet.

Zusätzlich wurden weitere Planungen für interkommunale Gewerbegebiete auf der grünen Wiese mit einem Flächenumfang von etwa 40 Hektar positiv bewertet. Nach der aktuellen Regelung dürfen Gewerbegebiete auch in der freien Landschaft entstehen, wenn sich mehrere Gemeinden zusammenschließen.

Auch wenn vielerorts in der Umgebung zahlreiche Gewerbeflächen leer stehen, ist es einfacher ein neues Gewerbegebiet auf der Grünen Wiese zu planen. Das darf nicht sein! Spätestens in der anstehenden Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms müssen die Lockerungen endlich zurückgenommen werden und das Anbindegebot wieder gestärkt werden, um die Zersiedelung unserer Landschaft zu stoppen

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