20.05.21 –
Das Oktoberfest ist bereits abgesagt. Auch Großveranstaltungen bleiben untersagt, ohne dass in Bayern definiert wäre, was eine Großveranstaltung ist. Die Kommunen gehen sehr unterschiedlich mit dem Mangel an Leitplanken und Rahmenbedingungen um. Einige nutzten im Sommer 2020 das Informationsvakuum für eigene, pandemiegerechte Angebote von Schausteller*innen und Marktkaufleuten für Kinder, Jugendliche und Familien. Andere waren wegen fehlender Eckdaten zögerlicher. Das darf sich diesen Sommer nicht wiederholen. Die Menschen, die in ganz Bayern helfen, zum Teil über Hunderte von Jahren gewachsene Traditionen aufrechtzuerhalten, haben es verdient.
Sie brauchen Möglichkeiten, um dezentral ihrer Arbeit nachzugehen. Sie brauchen Perspektive, sie brauchen ein Ende der Ungleichbehandlung bei freizeitparkähnlichen Angeboten und eine Abkehr vom Hin- und Herschieben der Verantwortung von Kommune auf Bezirk auf den Freistaat bei der Vergabe von Flächen. Wegen der überall pandemiebedingt eingeschränkten Besucherzahlen wird es gerade auf Parkplätzen Kapazitäten geben, bei denen auch Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute zum Zug kommen sollten. Die Umsetzung der Hygienevorgaben seitens der Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute hat 2020 hervorragend funktioniert. Die Disziplin und Einhaltung der Auflagen auch der Gäste war hervorragend, das sollte gewürdigt werden.
Wir fordern die Staatsregierung in unserem Antrag auf, Schausteller*innen und Marktkaufleute nicht noch einen Sommer hängen zu lassen. Sie brauchen öffentliche Flächen, ein verlässliches Rahmenkonzept und ein Hilfspaket mit einem fiktiven Unternehmerlohn für Soloselbständige.
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