Transparenz

Wie viel verdient ein Landtagsabgeordneter?

Transparenz ist eine der zentralen Forderungen von uns GRÜNEN, nicht nur in Bezug auf die Gesetzgebung. Sie ist mir auch ein persönliches Anliegen, gerade wenn es um meine Einnahmen als Landtagsabgeordneter geht.

Entschädigung bzw. Diät

Laut dem Artikel 5 (1) des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (BayAbgG) haben alle Landtagsabgeordneten Anspruch auf eine Entschädigung von zur Zeit monatlich 9.215 Euro (seit 01. Juli 2023). Gemäß Art. 5 Abs. 4 BayAbgG vermindert sich der Auszahlungsbetrag der Abgeordnetenentschädigung um ein Dreihundertfünfundsechzigstel. Diese Entschädigung unterliegt nach § 22 Nr. 4 Einkommensteuergesetz der Steuerpflicht. Es gibt für Abgeordnete keine Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder ähnliches.

Alle Abgeordneten sind an Verhaltensregeln gebunden, wenn sie zum Beispiel Nebeneinkünfte haben.

Anpassung der Entschädigung bzw. Diäten:

Diese Entschädigung wird nach Artikel 5 (3) BayAbgG jeweils zum 01. Juli eines jeden Jahres entsprechend der Einkommensentwicklung in Bayern angepasst. Die Maßzahl für diese Anpassung setzt sich in folgender komplexer Form aus den Entwicklungen der jeweiligen Bezüge und Gehälter zusammen:

  • zu 87,2 % aus dem Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer*innen im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich;
  • zu 6,2 % aus dem Monatsentgelt eines Beschäftigten der Entgeltgruppe 11 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für das Tarifgebiet West im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber*innenverbände in der höchsten Stufe;
  • und zu 6,6 % aus den Bruttomonatsbezügen einer verheirateten verbeamteten Person (ohne Kinder) des Freistaates Bayern der Besoldungsgruppe A 12 in der höchsten Stufe.

Folglich könnte es auch zu einer negativen Anpassung kommen. Die auf diese komplexe Weise errechnete Anpassung wird vom Landesamt für Statistik ermittelt und muss der Landtagspräsidentin zum 01. März eines jeden Jahres mitgeteilt werden. Daraufhin ist diese verpflichtet den neuen Betrag der Entschädigung im Gesetz- und Verordnungsblatt zu veröffentlichen.

Die Entwicklung der Entschädigung seit meinem Amtsantritt im Überblick:

01.07.2018-30.06.20198.183 €
01.07.2019-30.06.20208.445 €
01.07.2020-30.06.20218.657 €
01.07.2021-30.06.20228.519 €
01.07.2022-30.06.20238.886 €
ab 01.07.20239.215 €

DB-Netzkarte Bayern/MVG-LandtagsCard

Als Abgeordneter des Bayerischen Landtags habe ich nach Art. 6 (5) BayAbgG „das Recht zur freien Fahrt auf allen staatlichen Verkehrseinrichtungen in Bayern und dem Streckennetz der Deutschen Bahn AG in Bayern“ und erhalte gemäß Art. 6 (3) BayAbgG eine “MVG-LandtagsCard”, die zur freien Nutzung des Münchner Verkehrsverbunds berechtigt.

Kostenpauschale

Für meine mandatsbedingten Aufwendungen erhalte ich eine steuerfreie Kostenpauschale nach Art. 6 Abs. 2 BayAbgG von monatlich 3.984 Euro. Diese Pauschale verwende ich für:

  • mein Regionalbüro in Erlangen (Miete/Nebenkosten, Büroausstattung, Büromaterialien, Telefon, Porto, Kopie- und Druckkosten)
  • Büromaterialien und Portokosten meines Landtagsbüros in München. Miete für das Büro fällt hierfür nicht an.
  • Informationsveranstaltungen, ggf. Zeitungen, Bücher, Informationsbriefe u.ä.
  • mandatsbedingte Fahrt- und Reisekosten (außer Bahn innerhalb Bayerns und ÖPNV in München) und Hotelkosten. Darunter fallen auch Carsharing-Angebote oder Taxifahrten, die ich in Anspruch nehmen muss, wenn das Angebot im ÖPNV an seine Grenzen stößt, da ich kein Auto besitze
  • als Grüner Abgeordnete bin ich für mehrere Stimmkreise bzw. Landkreise zuständig, da wir nicht für jeden Stimmkreis Abgeordnete haben, was meine Reisekosten entsprechend erhöht
  • wenn mich Lobbyvertreter*innen um ein persönliches Gespräch oder Mittagessen bitten, übernehme ich die Rechnung und lade die Gäste aus Mitteln der Kostenpauschale ein
  • mandatsbedingte Kosten, die darüber hinausgehen, bleiben unberücksichtigt und können auch nicht von der Steuer abgesetzt werden, denn für Landtagsabgeordnete gibt es keine „Werbungskosten“ (§ 22 Nr. 4 Satz 2 EStG)

Auch die Kostenpauschale wird jährlich, zum gleichen Zeitpunkt wie die Entschädigung, angepasst. Sie richtet sich jedoch nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Bayern. Die Vorschriften für die Veröffentlichung der jeweiligen Höhe der Kostenpauschale bestehen analog zu den Vorgaben bezüglich der Entschädigung.

Die Entwicklung der Kostenpauschale seit meinem Amtsantritt im Überblick:

01.07.2018-30.06.20193.453 €
01.07.2019-30.06.20203.529 €
01.07.2020-30.06.20213.589 €
01.07.2021-30.06.20223.589 €
01.07.2022-30.06.20233.726 €
Ab 01.07.20233.984 €
Kürzungen bei Fernbleiben von Sitzungen/Abstimmungen

Bei Fernbleiben von einer Sitzung/Abstimmung wird die Kostenpauschale wie folgt gekürzt: Beim Versäumen einer Ausschusssitzung werden 50 Euro und beim Fehlen bei einer Plenarsitzung 100 Euro abgezogen. Pro nicht anwesender Abstimmung werden 25 Euro, maximal aber 100 Euro pro Tag abgezogen. Ab dem 15. Tag einer ärztlich attestierten Erkrankung erfolgt nur eine entsprechende 50-prozentige Kürzung.

Kranken- und Pflegeversicherung

Ich bin von der gesetzlichen Krankenversicherung überzeugt. Deshalb bin ich auch als gewählter Abgeordneter gerne freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für meine Kranken- und Pflegeversicherung entrichte ich den monatlichen Höchstbetrag von meinen Diäten.

Für 2018 waren dies 792,08 Euro monatlich.

Für 2019 waren dies 829,46 Euro monatlich.

Für 2020 sind dies 829,46 Euro monatlich.

Für die Beiträge erhalte ich einen Zuschuss von 50% vom Landtagsamt.

Weitere Leistungen in Zusammenhang mit meinem Landtagsmandat

Budget für Personal

Für die Bezahlung meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht mir für das Jahr 2023 ein Budget von 145.615,50€ zur Verfügung. (Da ich wiedergewählt wurde, wurde dieses Budget durchgehend bezahlt und nicht auf die einzelnen Legislaturperioden aufgeteilt. 2018 wurde das Budget nur anteilig ausbezhalt, da die Legislaturperiode erst zum 5. November begann.) Davon müssen die gesamten Bruttolöhne (Arbeitgeber-Brutto) bezahlt werden. Ich bin Arbeitgeber meiner Mitarbeiter*innen, das Landtagsamt übernimmt gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 5 BayAbgG eigenständig die Abrechnung der Gehälter und anderen Aufwendungen für Mitarbeiter*innen sowie entsprechender Dienst- und Werkverträge. Der Betrag wird laut Art. 8 Abs. 1 BayAbgG im Haushaltsgesetz geregelt: “Die Erstattungshöchstbeträge orientieren sich an der Beschäftigung einer Vollzeitkraft in Anlehnung an die Entgeltgruppe 6 TV-L sowie einer Vollzeitkraft in Anlehnung an die Entgeltgruppe 13 TV-L, jeweils letzte Entwicklungsstufe, einschließlich Jahressonderzahlung. Die Beträge enthalten die Arbeitgeber*innenanteile zur Sozialversicherung (Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung) sowie den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung und werden der Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst (Tarifabschlüsse zum TV-L) und Beitragssatzänderungen in der Sozialversicherung einschließlich der Unfallversicherung durch das Landtagsamt angepasst.”

Die Entwicklung des Jahresbudgets seit 2018:

2018128.546,20 €
2019133.983,30 €
2020138.375,89 €
2021141.129,54 €
2022143.253,07 €
2023145.615,50 €

Mit dem Jahresbudget bezahle ich

  • meine Mitarbeiter*innen
  • Dienst- und Werksverträge z.B. für IT-Dienstleistungen oder Grafikarbeiten
  • Praktikant*innen

Jahressonderzahlungen sind seitens der Landtagsverwaltung auf maximal einen zusätzlichen Bruttomonatslohn pro Mitarbeiter*in und Jahr beschränkt. Zu keinem Zeitpunkt habe ich Verwandte ersten, zweiten, dritten oder vierten Grades beschäftigt.

Technische Ausstattung

Für Aufwendungen bezüglich mandatsbedingter Informations- und Kommunikationseinrichtungen (Anschaffung von PCs, Faxgeräten, Smartphone, Drucker, etc.) nach Art. 6 Abs. 4 BayAbgG stehen jedem Abgeordneten bis zu 15.000 Euro pro Legislaturperiode (5 Jahre) zu, wobei bei jeder Anschaffung ein Eigenanteil von 15% zu leisten ist. Die Gelder können bis zum angegebenen Limit durch Nachweis abgerufen werden.

Weitere Aufgaben und Einkünfte

Ich übe darüber hinaus keine bezahlten Nebentätigkeiten aus.

Beiräte, Vereine und Verbände
  • Seit 2019 bin ich im Beirat der ACCESS Integrationsbegleitung gGmbH. Für diese Beiratsmitgliedschaft erhalte ich keine Vergütung.
  • Seit 2020 bin ich stellvertretendes Mitglied in der Kontrollkommission BayernFonds. Für diese Tätigkeit erhalte ich keine Vergütung.
  • Seit 2021 bin ich erster stellvertretender Vorsitzender, des Bayerischen Roten Kreuz, Kreisverband Erlangen-Höchstadt. Für diese Tätigkeit erhalte ich keine Vergütung.

Spenden an meine Partei

20182.586 €
201917.292 €
202017.121 €
202117.121 €
202217.121 €