Abschiebung nach Armenien am 23.02.2021

Am 23. Februar ging ein Abschiebeflug vom Münchner Flughafen nach Armenien. An Bord waren Menschen zwischen einem und 81 Jahren, von denen mindestens sieben Personen ein Attest hatten, das ihnen Reiseunfähigkeit bescheinigte. Laut Zentraler Ausländerbehörde entsprachen diese Atteste nicht den formellen Vorgaben, dennoch seien zumindest „Inaugenscheinnahmen“ durchgeführt worden.

Mit an Bord waren auch zwei Erlanger Familien, deren Schicksal die Menschen hier vor Ort besonders berührt: Ein älterer Mann, der ebenfalls medizinische Unterlagen eingereicht hatte, die seine schwere Krankheit und Reiseunfähigkeit bescheinigen, erlitt noch am Flughafen München einen schweren Herzinfarkt und musste notoperiert werden. Er und seine Frau befinden sich nun wieder in Erlangen, wo sie vor der versuchten Abschiebung gelebt haben. Eine Erlanger Familie mit zwei Kindern im Alter von 13 und 8 Jahren wurde nachts um drei Uhr aus dem Schlaf gerissen und hatte Berichten zufolge nur etwa eine Viertelstunde, um das Nötigste in einen Koffer zu packen, bevor sie zum Flughafen gebracht wurden. Die Kinder, die ihre gesamte Schullaufbahn in Deutschland absolviert haben, waren gut integriert. Den Mitgliedern der Schulfamilie fehlen sie sehr. Was ein solches Vorgehen mit der Psyche von Kindern macht, können wir nur spekulieren.

Wie es zu diesem Vorgehen kommen konnte, warum die besondere Situation von erkrankten Menschen und Kindern ignoriert wurde und warum es hier keine adäquate Beratung gab, dazu habe ich mit meiner Kollegin, unserer asylpolitischen Sprecherin Gülseren Demirel, eine Schriftliche Anfrage an die Staatsregierung gerichtet. Die Antwort der Staatsregierung gibt hierzu jedoch leider keine weiteren Aufschlüsse: die weitgehend auf Aktenlage gefassten Anordnungen zur Abschiebung durch das BAMF scheinen nach aktueller Rechtslage nicht angreifbar, obwohl es beinahe das Leben eines Betroffenen gekostet und die Zukunft vieler Beteiligter zerstört hat.  

Gerade der Umgang mit vorliegenden Attesten erscheint höchst fragwürdig, wenn auch vom Gesetz gedeckt. Hier werden wir als Grüne Landtagsfraktion weiter recherchieren, um dafür zu sorgen, dass sich derartige Vorfälle nicht wiederholen können!

Verwandte Artikel