Sophienquelle in Altdorf

Grüne Abgeordnete aus Mittelfranken haben sich erfolgreich für den Erhalt der denkmalgeschützten Arkadenhalle auf dem Nürnberger Johannisfriedhofs und der Sophienquelle in Grünsberg eingesetzt

Große Freude bei den Grünen Bundes- und Landtagsabgeordneten aus Mittelfranken: Berlin fördert die Sanierung der neugotischen Arkadenhalle auf dem Johannisfriedhof in Nürnberg mit 700.000 Euro. Für den Erhalt der barocken Quelleinfassung der Sophienquelle in Grünsberg fließen aus dem Denkmalschutz Sonderprogramms XII der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien 500.000 Euro.
Der Haushaushaltsauschuss des Bundestags hat die Mittel in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch freigegeben.
Die Bundestagsabgeordneten Sascha Müller und Tessa Ganserer aus Nürnberg sowie die Grünen Landtagsabgeordneten Dr. Sabine Weigand, Verena Osgyan, Elmar Hayn und Christian Zwanziger hatten sich beim Bund mit Unterstützerbriefen ausdrücklich dafür eingesetzt, dass die beiden Denkmäler aus dem Bundesförderprogramm finanziell unterstützt werden. Sie begrüßen sehr, dass sich der Bund jetzt tatsächlich für den Erhalt der beiden herausragenden Bauwerke in Mittelfranken einsetzt.
Der Evangelisch-Lutherische Friedhofsverband St. Johannis und St. Rochus muss die denkmalgeschützte Arkadenhalle aus dem Jahr 1860 aufwändig für insgesamt 1,6 Millionen Euro in Stand setzen, nachdem bereits 2021 das Dach notgesichert werden musste. Ohne eine rasche Instandsetzung ist die neugotische Halle nicht zu retten.
Die Grünen Abgeordneten freuen sich mit dem Evangelisch-Lutherischen Friedhofsverband St. Johannis und St. Rochus, dass dank der Förderung aus Berlin das Denkmal gerettet ist. Außerdem bedanken sie sich bei den Aktiven vor Ort für das große Engagement für den Erhalt des Johannisfriedhofs, der bundesweit als herausragendes Baudenkmal des Mittelalters bekannt ist. Die Kirche bringt für die Sanierung der Arkadenhalle 164.000 Euro Eigenmittel ein, vom Land kommen 67.000 Euro, die Stadt unterstützt mit 10.000 Euro, die Landeskirche steuert 165.000 Euro bei. Weitere Mittel kommen aus privaten Stiftungen und von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.
Mit den Geldern können die Dachtragwerkskonstruktion erneuert, Natursteinoberflächen konserviert, frühere Putz- und Fassungsreste erhalten und materialtechnisch ungeeignete Materialien früherer Sanierungen ausgetauscht werden.
Die Stromer’sche Kulturgut-, Denkmal- und Natur-Stiftung bewarb sich ebenfalls um Gelder aus dem Denkmalschutz Sonderprogramm XII, weil die Quelleinfassung der Sophienquelle bei Altdorf dringend saniert werden muss. Die Sophienquelle ist ein seltenes Zeugnis italienisch beeinflusster Garten- und Landschaftsarchitektur im Umfeld der ehemaligen Reichsstadt Nürnberg. Sie bildet eine historische Einheit mit dem nahegelegenen Schloss Grünsberg, das in die Liste der Kulturgüter, die dem Schutz der Haager Konvention unterliegen, aufgenommen ist.
Die Stiftung benötigt für den Erhalt insgesamt 1,1 Millionen Euro. An Eigenmitteln bringt sie 113.287 Euro ein. Zudem fließen 369.583 Euro aus Landesmitteln. Stadt und Landkreis unterstützen mit 70.000 Euro, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz mit 80.000 Euro.
Dank der 500.000 Euro aus dem Bundesförderprogramm kann das Bauwerk nun umfänglich saniert werden. Politik dürfe Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern nicht allein lassen, fordern die Grünen Abgeordneten aus Mittelfranken. Dass sich der gemeinsame Einsatz gelohnt hat und Bundesmittel den Erhalt gebauter Kultur in Bayern fördern, sei deshalb absolut zu begrüßen.

Hintergrund:
Rund 450 Millionen Euro hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien seit 2009 im Rahmen von inzwischen zwölf Sonderprogrammen in den Denkmalschutz investiert. Damit förderte der Bund Sanierungsarbeiten an fast 3000 Denkmälern in ganz Deutschland. Im Kulturkapitel des Haushaltsplans des Bundes für 2023 sind Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro für das Denkmalschutz-Sonderprogramm XII vorgesehen. Hieraus kann auch die Sanierung und Modernisierung von Orgeln gefördert werden. Die Beteiligung des Bundes beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und ist durch Mittel von Projektträgern, der Länder, anderer Gebietskörperschaften oder Dritter zu ergänzen.

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