Das Bayerische Städteförderungsprogramm leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Orte im ländlichen Raum. Wegen seiner einfacheren Konditionen als ergänzendes landeseigene Programm im Rahmen der Städtebauförderung ist es vor allem für kleine Städte und Gemeinden im ländlichen Raum konzipiert.
Anträge und Anfragen
In ihrem Haushaltsentwurf hat die Staatsregierung die Zuweisungen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von öffentlichen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) massiv erhöht. Der Tourismus in Bayern braucht akut aber vor allem mehr Engagement in der Besucher*innenlenkung. Hierfür muss das Geld investiert werden.
Um einen ganzjährigen, nachhaltigen Tourismus zu gewährleisten, sollte nur die umweltverträgliche Erneuerung von Liftanlagen auf bestehenden Trassen, die auch ganzjährig genutzt werden können, gefördert werden. Im Seilbahnförderprogramm werden jedoch auch Beschneiungsanlagen und Neubauten von Liftanlagen gefördert.
Für einen nachhaltigen Tourismus ist das Thema Mobilität wegweisend. Besonders in ländlichen Regionen wird der reisebedingte Autoverkehr zunehmend zu einer Belastung für die Umwelt und die Bevölkerung. Im Rahmen der Tourismusförderung müssen daher gezielt nachhaltige Mobilitätskonzepte am Urlaubsort gefördert werden.
Nicht erst die Corona-Pandemie hat die stark frequentierten Tourismusregionen in Bayern an ihre Grenzen gebracht. Immer häufiger wird insbesondere im bayerischen Alpenraum von Konfliktsituationen zwischen Tagestourist*innen und Einheimischen berichtet. Die steigenden Gästezahlen spiegeln sich an den Tourismus-Hotspots vor allem im Verkehr wider.
Trotz zahlreicher Absichtserklärungen die Neuinanspruchnahme von vor allem landwirtschaftlichen Flächen für Siedlung und Verkehr zu senken, ist der tägliche Flächenverbrauch mit zuletzt 10,8 ha am Tag im Jahr 2019 in Bayern weiterhin auf einem viel zu hohen Niveau. Flächenmanagerinnen und -manager können einen Beitrag zum Flächensparen leisten.
Die Enquete-Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern“ hat in ihrem Abschlussbericht das Konzept einer räumlichen Gerechtigkeit eingeführt. Damit der verfassungsmäßige Grundsatz der gleichwertigen Lebensverhältnisse zielgerechter erreicht werden kann, ist jedoch auch ein Indikatorensystem unabdingbar.
Aus vielen Anfragen von Studierenden und in Medienberichten werden Bedenken und Beschwerden bezüglich der Durchführung von Präsenzprüfungen an Bayerischen Hochschulen laut. Dabei kommen oftmals hunderte Menschen über mehrere Stunden in einem Raum zusammen. Daher habe ich die Staatsregierung gefragt, wie hoch der Anteil an Präsenzprüfungen in Bayern ist.