Eine nachhaltige Landesentwicklung kann nur mit starken Regionalen Planungsverbänden funktionieren. Leider konnte mir die Staatsregierung keine Auskunft darüber geben, wie die einzelnen Verbände in Bayern ausgestattet sind.
Linda Bührle
Im Mai hat der Bundestag der Verlängerung des § 13b BauGB zugestimmt. Die bayerische Staatsregierung hat sich mehrfach für eine Verlängerung ausgesprochen. Wie die Antwort auf meine Anfrage zum § 13b BauGB nun zeigt, tat sie dies, ohne die bisherige Anwendungspraxis des Paragrafen in Bayern vorher evaluiert zu haben.
Der Abbau von Sand und Kies im Außenbereich ist in Bayern privilegiert und nur sehr wenigen Beschränkungen ausgesetzt. Dies hat in den vergangenen Jahren an vielen Orten in Bayern dazu geführt, dass der Abbau von Kies stark vorangetrieben wurde und Kiesgruben relativ ungeordnet an vielen Stellen entstanden sind. Der Rohstoffabbau muss räumlich besser gesteuert werden.
Grenzregionen sind Katalysatoren für das Zusammenwachsen Europas. Nicht nur Waren, sondern vor allem Menschen passieren täglich die bayerischen Landesgrenzen. Wir brauchen eine Landesplanung, die über den Tellerrand hinausdenkt, damit auch die Regionen am Rande Bayerns nicht unter den Tisch fallen.
Der Wald dient uns als Lebens- und Erholungsraum, als Klimaschützer und Wirtschaftsfaktor. Es ist uns besonders wichtig, den Wald als grüne Lunge Bayerns zu erhalten. Daher habe ich nachgefragt, wie viel Hektar Fläche durch die Bayrischen Staatsforsten seit 2008 verkauft wurde und wie viele dieser Flächen der Entwicklung von Gewerbe- und Industriegebieten dient.
Das Bayerische Städteförderungsprogramm leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Orte im ländlichen Raum. Wegen seiner einfacheren Konditionen als ergänzendes landeseigene Programm im Rahmen der Städtebauförderung ist es vor allem für kleine Städte und Gemeinden im ländlichen Raum konzipiert.
Trotz zahlreicher Absichtserklärungen die Neuinanspruchnahme von vor allem landwirtschaftlichen Flächen für Siedlung und Verkehr zu senken, ist der tägliche Flächenverbrauch mit zuletzt 10,8 ha am Tag im Jahr 2019 in Bayern weiterhin auf einem viel zu hohen Niveau. Flächenmanagerinnen und -manager können einen Beitrag zum Flächensparen leisten.
Die Enquete-Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern“ hat in ihrem Abschlussbericht das Konzept einer räumlichen Gerechtigkeit eingeführt. Damit der verfassungsmäßige Grundsatz der gleichwertigen Lebensverhältnisse zielgerechter erreicht werden kann, ist jedoch auch ein Indikatorensystem unabdingbar.